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Teilzeitkraft urlaubsvertretung
Laut TVöD sind Teilzeitbeschäftigte nur zur Mehrarbeit verpflichtet wenn es im AV steht. Oder steht die Vertretung deiner Kollegin drin?
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Einer Teilzeitkraft können Überstunden nur angeordnet werden, wenn sie vertraglich ausdrücklich vorgesehen sind. Steht also in deinem Arbeitsvertrag.
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Vorab kann im Arbeitsvertrag eine gegenseitige Vertretung grundsätzlich nur vereinbart werden, wenn ein dringendes betriebliches Bedürfnis besteht.
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Teilzeit und Urlaubsvertretung. Hallo, angenommen, Teilzeitkraft A (24h/Woche, vormittags) teile sich zusammen mit TZ-Kraft B (32h/Woche).
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Kurze Antwort: Der Vorgesetzte oder Arbeitgeber. Grundsätzlich ist es nicht Aufgabe der Mitarbeiter, die Urlaubsvertretung zu planen. Auch kann der Chef Ihren Urlaub nicht verweigern, weil Sie keinen Vertreter organisiert haben (§ 7 BurlG). Der Vorgesetzte hat allerdings ein sogenanntes Direktionsrecht (auch „Weisungsrecht“).
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Teilzeit und Urlaubsvertretung. Hallo, angenommen, Teilzeitkraft A (24h/Woche, vormittags) teile sich zusammen mit TZ-Kraft B (32h/Woche) das Büro. Beide hätten zu 80% seperate Aufgabenfelder.
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Selbst wenn, soll die Mehrarbeit prozentual aber nicht die von einer Vollzeitkraft leistbaren Überstunden übersteigen dürfen. Der Arbeitsvertrag muss also nicht konkret etwas zur Urlaubsvertretung regeln, aber mindestens etwas zu Mehrarbeit/Überstunden aussagen. jimpo. , Wenn Du in Urlaub gehst, wird Sie Dich auch vertreten.
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Es handelt sich hierbei um keine Krankheits- oder Urlaubsvertretung, sondern um die dauerhafte Übernahme B's Aufgaben an 2 Tagen. Das heißt A würde an 2 Tagen in der Woche % arbeiten, wird.
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Generell müssen wir uns gegenseitig vertreten, sobald eine von uns in Urlaub bzw. krank ist, damit das Büro 5 Tage in der Woche besetzt ist. Es ist aber so, dass mich meine Kollegin nur immer eine ganze Woche vertritt, ich kann z.B. "nur" an einem Freitag nicht frei nehmen, weil es sich für meine Kollegin "nicht lohnt, extra nur an einem.
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Prinzipiell müssen Mitarbeiter in Teilzeit keine Überstunden leisten. Eine Pflicht dazu besteht zumindest nicht ohne weiteres. Denn der Arbeitgeber kann nicht ohne rechtliche Grundlage die Arbeitszeit heraufsetzen, indem er die Ableistung von Überstunden verlangt. Bei Teilzeit gilt das genauso wie bei Vollzeit. wieviel urlaubsvertretung ist zumutbar
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